Klarheit geschaffen: Empfehlungen für das mobile Ausbilden

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Paragraf 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) schreibt vor, dass Ausbilderinnen und Ausbilder sowie in der Ausbildung Mitarbeitende ihre Auszubildenden in der Ausbildungsstätte anleiten und dort auch die Arbeitsergebnisse kontrollieren. Diese Vorgabe passt allerdings spätestens seit den Lockdownphasen während der Coronapandemie nicht mehr so ganz zur digitalisierten Arbeitswelt und den digitalen Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation in vielen Unternehmen. 

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB), der die Bundesregierung maßgeblich zu den grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung berät, hat daher nun eine neue Empfehlung verabschiedet, die die duale Berufsausbildung in Präsenz durch planmäßiges „Mobiles Ausbilden und Lernen“ ergänzt.

  • Grundsätzlich soll die duale Berufsausbildung auch weiterhin in Präsenz stattfinden.
  • Formen des mobilen Ausbildens und Lernens können die Durchführung der Ausbildung jedoch unterstützen.
  • Eine Pflicht des Ausbildungsbetriebes, mobile Ausbildung anzubieten bzw. einzusetzen, besteht ebenso wenig wie ein Anspruch der Auszubildenden auf mobile Ausbildung.
     

Was ist beim mobilen Ausbilden zu beachten?

Der BiBB-Hauptausschuss weist ausdrücklich auf die zu erfüllenden Rahmenbedingungen für mobiles Ausbilden hin. So ist sicherzustellen,

  • dass die bzw. der Auszubildende für die gewählten Formen des mobilen Ausbildens geeignet ist.
  • dass das Ausbildungspersonal über die erforderlichen Digitalkompetenzen verfügt.
  • dass der Betrieb die erforderlichen Lehrmittel sowie die benötigte technische Ausstattung und Infrastruktur zur Verfügung stellt.

    Beispiel: Verfügt eine Auszubildende oder ein Auszubildender zu Hause nicht über einen Computer/Laptop bzw. ein Tablet und/oder steht kein ausreichend schnelles Internet zur Verfügung, um Lernanwendungen oder Video-Gespräche flüssig zu nutzen, ist es Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, Abhilfe zu schaffen.
     

Tipp: Wenn Sie Möglichkeiten des mobilen Ausbildens umsetzen wollen, nehmen Sie frühzeitig die Kolleginnen und Kollegen Ihrer IT-Abteilung mit ins Boot, um Lösungen für solche technischen Probleme zu finden. Das gilt auch für den folgenden Punkt …

  • Nicht zuletzt ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit bekannt sind und beachtet werden.
     

Welche Empfehlungen gibt es, um den Erfolg mobiler Formen der Ausbildung zu sichern?

Ganz klar, der Erfolg der Ausbildung steht und fällt mit dem persönlichen Verhältnis zwischen den Auszubildenden und ihren Ausbilderinnen bzw. Ausbildern. Aus diesem Grund empfiehlt der BiBB-Hauptausschuss, dass die mobilen Formen der Ausbildung durch regelmäßige persönliche Gespräche (virtuell und in Präsenz) gemeinsam reflektiert werden.

Und noch eine Empfehlung formulieren die Experten: Auch wenn die Jugendlichen von heute als Digital Natives nahezu 24/7 online sind, sollte es rund um das mobile Ausbilden klare Absprachen zur Erreichbarkeit und zu den vorgesehenen Stundenzahlen geben.

Ab wann kann mit dem mobilen Ausbilden begonnen werden?

Wenn ein Ausbildungsbetrieb Formen des mobilen Ausbildens einführen will, ist dies ab sofort möglich – selbstverständlich unter Beachtung der oben aufgeführten Leitlinien und mit der Empfehlung, dass die Azubis erst nach ihrer Probe- und Einarbeitungszeit im Homeoffice bzw. mobil arbeiten und lernen sollten.

Für welche Ausbildungsbetriebe lohnt sich das mobile Ausbilden?

Einfache Antwort: für alle, die die Möglichkeit dazu haben! Denn mobiles Arbeiten und Lernen machen die Ausbildung flexibler und attraktiver, zudem korrespondiert ein in Teilen digitales Ausbilden mit der digitalisierten Arbeitswelt und trägt dadurch dazu bei, Jugendliche auf die heute üblichen Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation vorzubereiten.

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