Weiterbildungsprüfungen: Mehrwerte durch zentrale Erstellung

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Bundeweit prüfen die IHKs jährlich über 60.000 Menschen, die sich mit einem Lehrgang der Höheren Berufsbildung weitergebildet haben. Nicht nur die Menge der Teilnehmenden ist stattlich, auch die Vielfalt der Abschlüsse: Die IHKs bieten über 70 verschiedene bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfungen an, darunter Prüfungen für Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Berufspädagogen, IT-Spezialistinnen und -Spezialisten und nicht zuletzt die große Vielzahl der Fachwirte-, Meister und Betriebswirte-Abschlüsse. Doch wie können die IHKs bei dieser Bandbreite garantieren, dass die Prüfungen alle das geforderte hohe Qualitätsniveau aufweisen? Das Zauberwort heißt „bundeseinheitlich“.   

Eine für alle

Grundlage für jede Weiterbildungsprüfung ist die Prüfungsverordnung. Sie gibt die thematischen Schwerpunkte vor und definiert, in welcher Tiefe die Themen handlungsorientiert zu prüfen sind. Um überregional und über mehrere Prüfungsjahrgänge hinweg ein möglichst gleichbleibendes und dadurch anerkanntes Qualitätsniveau zu garantieren, haben die IHKs die Aufgabenerstellung für die schriftlichen Weiterbildungsprüfungen über einen gemeinsamen Dienstleister, die DIHK-Bildungs-gGmbH, zentralisiert. Die Vorteile sind in etwa dieselben, wie in der dualen Ausbildung (mehr Information hierzu finden Sie in diesem Artikel).

Bundeseinheitliche Weiterbildungsprüfungen

  • tragen dazu bei, die Qualität der Lehre zu steigern,
  • sie garantieren die Validität und Vergleichbarkeit der Prüfungsergebnisse,
  • sie stellen die Rechtssicherheit der Abschlüsse sicher,
  • sie fördern für die Unternehmen die bundesweite Einsetzbarkeit der Fach- und Führungskräfte mit IHK-Abschluss und 
  • sie erweitern die Möglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen, sich bundesweit und sogar in vielen Teilen der EU mit ihrem Abschluss bewerben zu können.

Und wie entstehen nun die bundeseinheitlichen schriftlichen Weiterbildungsprüfungen?

Aus der Praxis für die Praxis

Die DIHK-Bildungs-gGmbH erstellt die Prüfungsaufgaben nicht selbst, sondern koordiniert den Erstellungsprozess. Im Zentrum stehen hierbei aktive Prüferinnen und Prüfer, deshalb ist jede der 79 IHKs angehalten, prüfende Expertinnen und Experten zu entsenden. In bundesweiten Projektgruppen erstellen sie als Team die Prüfungsaufgaben für einen der vielen Fortbildungsabschlüsse. Bevor die Projektgruppenmitglieder jedoch aktiv werden können, müssen sie selbst die „Schulbank“ drücken: Ein sog. „Aufgabenersteller-Training“ schafft ein gemeinsames Verständnis davon, welche Anforderungen und Qualitätskriterien für bundeseinheitliche schriftliche Prüfungen qua Gesetz gelten. Auf dieser Basis baut die weitere inhaltliche Arbeit an der Aufgabenerstellung auf.

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  • Schritt 1: Ein Entwurf entsteht
    Leitlinie eines jeden Aufgabensatzes ist die Situationsbeschreibung. Aus ihr werden alle Aufgaben abgeleitet und anschließend im Hinblick u. a. auf folgende Kriterien abgeklopft: Entspricht die Aufgabe dem Anforderungsniveau der Verordnung? Ist der Arbeitsauftrag klar formuliert? Entsprechen die Aufgaben der jeweiligen aktuellen Berufspraxis?
    Zudem müssen die Aufgabenersteller die inhaltliche Verteilung der Prüfungsschwerpunkte, die Punktegewichtung sowie das Zeitkontigent für die Bearbeitung der Aufgaben im Blick behalten.
  • Schritt 2:Der Entwurf nimmt Form an
    Steht der Entwurf, durchläuft er im Anschluss verschiedene Qualitätssicherungsstufen. Dazu zählen eine Prüfung auf Verständlichkeit, Plausibilität und Schlüssigkeit sowie eine redaktionelle Qualitätsprüfung.
  • Schritt 3: Vom Entwurf zur Beschlussfassung  
    Nach der Prüfungsphase verabschiedet die Projektgruppe eine erste Fassung des Aufgabensatzes, die sie anschließend dem Landesfachausschuss zur Abnahme vorlegt. Der paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite, der Gewerkschaften sowie weiteren Interessensvertretungen besetzte Landesfachausschuss ist für die formale Abnahme der Aufgabenvorschläge zuständig. Ist der Aufgabensatz freigegeben, kann er als bundeseinheitliche Prüfung in allen 79 IHKs eingesetzt werden, ohne dass er dort nochmals verabschiedet werden muss.
  • Schritt 4: Die Prüfung geht ins Rennen
    Nachdem der Landesfachausschuss die Prüfung ggf. nach letzten Korrekturen beschlossen hat, kann die Prüfung produziert und den prüfenden IHKs zur Verfügung gestellt werden. Alle an der Prüfung Teilnehmenden erhalten zum einheitlichen Prüfungstermin die gleichen Aufgaben.

Nach der Prüfung ist vor der Prüfung 
Ob eine Prüfung gut von der Hand geht, hängt natürlich davon ab, wie gut sich die bzw. der einzelne Teilnehmende vorbereitet hat. Eine Rolle spielen aber auch die Aufgaben selbst. Schon die Heterogenität der Teilnehmenden führt dazu, dass es hier unterschiedliche Wahrnehmungen gibt, die nicht alle im Vorfeld erkennbar sind. Manche Aufgaben können überdurchschnittlich gut gelöst werden, andere führen bei manchen Teilnehmenden erkennbar zu Missverständnissen. Die Korrektorinnen und Korrektoren der IHKs erkennen durch den Vergleich der Prüfungsleistungen, welche Aufgaben gut gepasst und welche auffällige Schwierigkeiten bereitet haben. Ihre Feedbacks gehen an die DIHK-Bildungs-gGmbH, die diese Ergebnisse nochmals an die Aufgabenersteller und die Mitglieder der Landesfachausschüsse zurückspielt. So werden die Aufgaben und die erzielten Prüfungsergebnisse quantitativ und qualitativ analysiert, um beim nächsten Durchgang wieder einen Schritt besser zu werden: im Interesse der Wirtschaft, die auf die Validität der Prüfungen vertraut, und im Interesse der Absolventinnen und Absolventen, die mit ihren Abschlüssen beruflich vorankommen wollen.