BaföG für berufliche Weiterbildung

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Berufliche Weiterbildungen der Höheren Berufsbildung werden mit dem sog. Aufstiegs-BAföG vom Staat gefördert. Das können Personalverantwortliche nutzen, um Fachkräfte in ihrem Unternehmen dazu zu motivieren, ihren Bildungsweg nach der Ausbildung fortzusetzen.

75 bis 100 Prozent Förderung sind möglich

Ob nebenberuflich oder in Vollzeit, wer einen Abschluss der Höheren Berufsbildung absolviert, kann die Kosten hierfür mit Hilfe des Aufstiegs-BAföG erheblich senken. Denn ein geringes Gehalt soll aus Sicht des Staates kein Hinderungsgrund sein, sich weiter zu qualifizieren und die eigene Karriere voranzubringen. Die Reform des Aufstiegs-BAföG vom August 2020 brachte unter anderem diese Neuerungen:

  • Das Fördergeld gibt es für drei sogenannte Fortbildungsstufen, das heißt auch bereits für Fachkräfte, die sich nach ihrer Ausbildung beispielsweise zum zertifizierten IT-Spezialisten weiterbilden wollen (Fortbildungsstufe 1:  Geprüfte Berufsspezialisten).

    Die klassischen Weiterbildungen (Fortbildungsstufe 2: sog. Bachelor Professional) zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt und zur Meisterin bzw. zum Meister sowie (Fortbildungsstufe 3: Master Professional) zur (Technischen) Betriebswirtin/zum (Technischen) Betriebswirt werden selbstverständlich weiterhin gefördert.
     
  • Für vollzeitschulische Fortbildungen übernimmt der Staat mittlerweile sämtliche Kosten.
     
  • Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer können für 60 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein zinsgünstiges KFW-Darlehen erhalten, zu dem der Staat einen einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss von 50 Prozent gibt.

Ein besonderer Leistungsanreiz besteht darin, dass, wer seine Prüfungen erfolgreich besteht, einen Erlass von 50 Prozent der Darlehensrückzahlung erhält. Und wer sich nach der erfolgreichen Prüfung selbstständig macht, dem wird die Rückzahlung des gesamten Darlehens erlassen.

Als grundlegende Informations- und Anlaufstelle hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine Internetseite eingerichtet hier. Dort finden sich auch alle Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung, die allein in Bayern an über 80 Standorten rund um das Aufstiegs-BAföG beraten, weitere Förderzuschüsse berechnen und beim Ausfüllen der Antragsformulare helfen. 

Die berufliche Weiterbildung nach der Ausbildung ist der Schlüssel, um leistungbereiten Auszubildenden frühzeitig klare Entwicklungsperspektiven im Unternehmen aufzeigen zu können und um Fachkräfte erfolgreich ans Unternehen zu binden und praxisorientiert weiterzuentwickeln. Mit dem Aufstiegs-BAföG reduzieren sich die Kosten und das bedeutet aus Sicht der Personalentwicklung: Eine finanzielle Beteiligung an den (noch verbleibenden) Weiterbildungskosten stellt ein vergleichsweise niedriges Invest mit einem erheblichen Nutzen dar. 

Weitere Argumente und Ansätze, wie Weiterbildung in die Personalarbeit integriert werden kann, lesen Sie hier.