Mobiles Ausbilden ja, aber …

PraxisArtikel

Vor Corona zählten Betriebe, die sich mit digitalen Formen der Ausbildung beschäftigten, eher zu den Innovationstreibern meist aus einem technischen Umfeld. Doch während der letzten beiden Pandemiejahre haben auch viele andere Unternehmen mehr oder weniger enthusiastisch neue Instrumente und Formen mobiler Ausbildung erprobt und dabei wichtige positive Seiten dieser veränderten Ausbildungsorganisation und -durchführung kennengelernt.

„Wie kann mobiles Ausbilden zukünftig in die reguläre Ausbildung integriert werden?“, zu dieser Frage hat der DIHK e. V. Ende 2021 ein Impulspapier veröffentlicht, das die wichtigsten Aspekte für Ausbildungsbetriebe zusammenfasst. Das Gesamtdokument mit vielen interessanten Praxishinweisen können Sie hier als PDF downloaden. Die grundlegend wichtigsten Punkte für die Praxis sind:

Mobiles Ausbilden ist nicht gleich Homeoffice

Das Arbeitsrecht hat es in sich und hier wurden bereits viele Begrifflichkeiten durch zahlreiche Urteile in ihrer Bedeutung klargestellt. Deshalb ist es wichtig, dass Ausbildungsverantwortliche das mobile Ausbilden von der Ausbildung im Homeoffice unterscheiden. Denn rechtlich gesehen ist der Begriff „Homeoffice“ gleichbedeutend mit der sogenannten „Telearbeit“ zu verstehen. Sie beinhaltet sowohl für die Beschäftigten als auch für die Unternehmen klare Vorgaben mit Blick auf die Arbeitszeiten, den Gesundheitsschutz und Verpflichtungen rund um die Ausstattung des Telearbeitsplatzes. All diese eng definierten Vorgaben können mit Blick auf die Ausbildung meist nicht eingehalten werden und sind vielfach auch nicht wünschenswert, da sie an den Zielen der Berufsausbildung vorbeigehen.

Tipp

Sprechen sie gegenüber Ihren Auszubildenden konsequent vom „mobilen Ausbilden“ statt von „Ausbildung im Homeoffice“. Denn so können Sie wesentlich freier agieren und mit ihren Auszubildenden individuell zugeschnittene Formen digitalen Lehrens und Lernens in ihre Ausbildungsabläufe integrieren. Im Idealfall vereinbaren Sie schon im Ausbildungsvertrag, dass bei Bedarf einzelne Ausbildungsinhalte durch Formen der mobilen Ausbildung vermittelt werden.

Qualität der Ausbildung darf nicht leiden

Wie genau und in welchem Umfang mobil ausgebildet werden kann, hängt letztlich davon ab, dass die Qualität der Ausbildung weiterhin auf dem durch die Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen hohen Niveau bleibt. Die mobile Ausbildung selbst muss somit im Kern auch dieselben Vorgaben erfüllen wie eine Ausbildung in Präsenz. Dazu zählt insbesondere, dass Auszubildende und Ausbilder sich jederzeit über die digitalen Medien erreichen können, dass die erlernten Inhalte von den Ausbildenden regelmäßig überprüft werden und dass bei unvorhergesehen Ereignissen die Ausbildung jederzeit wieder in Präsenz möglich ist. Das mobile Ausbilden ist so gesehen kein Ersatz der Ausbildung in Präsenz, sondern eine Erweiterung der Möglichkeiten, sie durchzuführen.

Fazit

Die mobile Ausbildung hat sich durch die Pandemie als eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Formen der Ausbildung erwiesen. Flexiblere Zeiteinteilung und Nutzung von Räumlichkeiten, mehr Abwechslung im Ausbildungsalltag und neue, innovative spielerische Möglichkeiten bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalten, das sind nur einige der Vorteile, die durch Formen der mobilen Ausbildung realisierbar werden. Wie das im Detail erfolgt, bleibt aber weiterhin eine anspruchsvolle Aufgabe, die kaum „nebenbei“ gelöst werden kann. Die besten digitalen Medien und Konzepte für die mobile Ausbildung werden nur dann erfolgreich sein, wenn auch die Ausbildenden über ein modernes Führungsverständnis verfügen und für ein funktionierendes Miteinander von Auszubildenden und Ausbildenden sorgen.

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