Bachelor Professional: fokussiert auf die Berufspraxis

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„Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sind die neuen Zusatzbezeichnungen für Abschlüsse der höheren Berufsbildung nach der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2020. Die Intention der neuen Bezeichnungen ist es, die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Denn die klassischen Bezeichnungen wie „Fachwirt“, „Betriebswirt“ oder „Industriemeister“ verursachen im Ausland oft Probleme in den Unternehmen, da die dortigen Entscheiderinnen und Entscheider die Kompetenzniveaus deutscher Bewerberinnen und Bewerber oft nicht einschätzen können: Bachelor? All right! Industriemeister? What is a „Meister?“ …

Aber seien wir ehrlich: Auch hierzulande gilt in nicht wenigen Köpfen weiterhin die Devise, dass ein Uni-Abschluss wohl eine andere Liga sei als eine berufliche Weiterbildung und demzufolge Akademikerinnen und Akademiker wohl die bessere Besetzung für anspruchsvolle Stellen seien. Ob sich diese Annahme in der Praxis bewahrheitet, sei dahingestellt. Entscheidend ist, dass die berufliche Weiterbildung im Einklang mit den von der Wirtschaft formulierten Bedarfen an die Qualifikation von Fach- und Führungskräften seit vielen Jahren ein eigenes konkretes Bildungsziel „berufliche Handlungsfähigkeit“ und klar definierte Kompetenzniveaus entwickelt hat, die mit den neuen Bezeichnungen nun gleichwertig zu den Studienabschlüssen zum Ausdruck kommen: Gleichwertig, aber nicht gleichartig.  

Drei Kompetenzniveaus

Schon an der sprachlichen Bezeichnung der drei Stufen „Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ wird die Vergleichbarkeit der beruflichen Bildung mit der Ausbildung an Hochschulen unterstrichen. Der Zusatz „Professional“ signalisiert die berufspraktische Ausrichtung der Abschlüsse.

 

Die Umstellung der Abschlüsse von Fachwirten und Meistern erfolgt jedoch nicht auf Knopfdruck. Denn hierfür müssen die rechtlichen Grundlagen, das heißt die Prüfungsverordnungen und die darin aufgelisteten Qualifikationsinhalte überprüft und ggf. angepasst werden. Gerade bei älteren Profilen kann die Angleichung an den Bachelor- bzw. Master-Standard auch eine komplette Überarbeitung der Lernumfänge nach sich ziehen. An diesem Prozess arbeiten derzeit die prüfenden Stellen wie die IHKs, die Interessensvertretungen wie die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften sowie die gesetzgeberische Seite im Bundesbildungsministerium gemeinsam. Im Bereich der IHKs gibt es bislang (Stand 15. September 2021) sechs IHK-Abschlüsse mit neuer Abschlussbezeichnung, diese sind:

  • Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz
  • Geprüfter Fachwirt für Einkauf/Geprüfte Fachwirtin für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung/Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
  • Geprüfter Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin – Bachelor Professional in Media
  • Geprüfter Industriemeister-Fachrichtung Printmedien/Geprüfte Industriemeisterin-Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print
  • Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Bei diesen Lehrgängen konnten die bestehenden Qualifikationsinhalte vollständig übernommen werden. Die Doppelbezeichnung des Abschlusses in deutscher und englischer Sprache ist dem BBiG geschuldet, das auch einen Titel in deutscher Sprache fordert. Das BBiG sieht zudem keine Rückwirkung für die neuen Bezeichnungen vor. Wer also seinen Abschluss nach der alten Prüfungsordnung absolviert hat, kann auch nur den dort genannten Abschluss führen. Wer nach der neuen Prüfungsordnung seine Prüfung abgelegt hat, kann dagegen selbst entscheiden, welchen Titel er bzw. sie führen möchte.     

Zahlreiche weitere Abschlüsse befinden sich aktuell in der Prüfungs- und Überarbeitungsphase – eines steht aber schon seit langem fest: Wenn für die Besetzung einer freien Stelle jemand gesucht ist, der bzw. die Berufserfahrung mitbringt und sich speziell mit Blick auf die Berufspraxis weiterqualifiziert hat, dann sind Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung mit großer Sicherheit eine gute Wahl. 

Weiterführende Informationen zu den neuen Abschlussbezeichnungen sowie zum neuen BBiG finden Sie auch hier:

DIHK Information zu den neuen Abschlüssen der Höheren Berufsbildung

Informationen der IHK für München und Oberbayern zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB)